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Arten des Dolmetschens

Mit Konferenzdolmetschen bezeichnet man das Dolmetschen bei (Groß-)Veranstaltungen wie Kongressen oder Tagungen. Dabei können unterschiedliche Arten des Dolmetschens eingesetzt werden:

Beim Konsekutivdolmetschen erolgt das Dolmetschen zeitversetzt. Der Dolmetscher hört dem Redenden zu, zeichnet mit Hilfe der Notizentechnik das Gesagte auf und dolmetscht im Anschluss, während der Redner eine Pause macht. Dabei achtet der Dolmetscher im Interesse der Zuhörer darauf, den Beitrag des Redners gut zu strukturieren und ggf. zu straffen. Durch diese Vorgehensweise verlängert sich die Vortragszeit erheblich.

Beim Simultandolmetschen erfolgt das Dolmetschen nahezu zeitgleich (=simultan) mit den Ausführungen des Redners. Der Dolmetscher sitzt in einer schallisolierten Kabine, hört den Redner über Kopfhörer und dolmetscht in ein Mikrofon. Die Teilnehmer empfangen den Beitrag über Kopfhörer. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Konzentration und der stimmlichen Belastung arbeiten Simultandolmetscher in der Regel in Teams von mindestens zwei Personen zusammen, die sich nach jeweils 20-30 Minuten abwechseln.

Bei Veranstaltungen, auf denen der Einsatz von Dolmetscherkabinen nicht möglich ist, z.B. im Freien oder bei Werksführungen, kann das Simultandolmetschen mit Personenführungsanlagen durchgeführt werden. Der Dolmetscher hört den Redner direkt und dolmetscht in das Mikrofon der Personenführungsanlage, die den Beitrag an die Kopfhörer der Teilnehmer überträgt.

Eine Sonderform des Simultandolmetschens ist das Flüsterdolmetschen, das ohne technische Hilfsmittel auskommt, jedoch nur für 1-2 Zuhörer in Frage kommt. Der Dolmetscher sitzt oder steht neben oder hinter den Zuhörern und dolmetscht ihnen den Beitrag direkt ins Ohr. Durch den Einsatz von drahtlosem Mikrofon und Funkempfängern kann der Zuhörerkreis auf 10-20 Personen ausgeweitet werden.

Beim Gesprächs- oder Verhandlungsdolmetschen sitzt der Dolmetscher mit am Tisch und über­trägt das Gesagte zwi­schen zwei oder meh­re­ren Gesprächspartnern. Der Dolmetscher muss also in beide Sprachen dolmetschen können. Das Verhandlungsdolmetschen ist eine Form des Konsekutivdolmetschens, es erfolgt in der Regel jedoch ohne Notiztechnik und in kürzeren Abschnitten, bisweilen sogar Satz für Satz. Das Einsatzgebiet sind bilaterale Treffen von Politikern, Interviews, Verhandlungen, Arbeitstreffen von Geschäftspartnern, Gespräche zwischen Anwalt und Mandant oder das Dolmetschen bei Gericht.

Gerichtsdolmetscher kommen zum Einsatz, wenn unter Beteiligung von Personen verhandelt wird, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Damit wird das Recht des sprachunkundigen Ausländers auf rechtliches Gehör gewährleistet.

Ein durch ein Gericht herangezogener Dolmetscher ist zwingend zu vereidigen, dass er treu und gewissenhaft übertragen werde. Damit der Richter dem Dolmetscher nicht vor jeder Verhandlung einen Voreid abnehmen muss, haben die Bundesländer durch Gesetz ein Verwaltungsverfahren eingeführt, in welchem Dolmetscher allgemein für eine unbestimmte Anzahl von Verfahren beeidigt werden. Bei derart öffentlich bestellten und beeidigten Dolmetschern genügt vor Gericht die Berufung auf den geleisteten Eid.

Für das Gerichtsdolmetschen steht im Unterschied zum Konferenzdolmetschen in der Regel keine Technik zur Verfügung. Der Dolmetscher bedient sich entweder des Flüsterdolmetschens, wenn er für seinen Zuhörer, z.B. einen Angeklagten, simultan dolmetscht, oder des Konsekutivdolmetschens, wenn er eine längere Textpassage für alle Beteiligten laut dolmetscht.

Der Gerichtsdolmetscher unterliegt dem Neutralitätsgebot und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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